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Steuerliche Vorteile der privaten Rentenversicherung: Alles, was Sie wissen müssen

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Geldanlage mit steuerlichen Vorteilen: Die steuerlichen Aspekte der privaten Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung gehört zu den beliebtesten Formen der Altersvorsorge und bietet eine Vielzahl an Varianten und Auszahlungsoptionen. Je nach gewähltem Rentenmodell und Auszahlungsmethode können sich steuerliche Unterschiede sowohl während der Ansparphase als auch im Rentenbezug ergeben. In diesem Artikel erfahren Sie, wie sich eine private Rentenversicherung steuerlich auswirkt.

Kann die private Rentenversicherung steuerlich abgesetzt werden?

Weder die klassische noch die fondsgebundene Rentenversicherung sind steuerlich absetzbar, da diese Produkte keine staatlichen Förderungen erhalten. Das bedeutet, es gibt weder Zulagen noch Steuererleichterungen. Allerdings profitieren Sparer in der Auszahlungsphase von der Besteuerung des Ertragsanteils, worauf wir später noch näher eingehen.
Für staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte wie die Riester-Rente, die Rürup-Rente und die gesetzliche Rentenversicherung gelten steuerliche Vorteile, die hier jedoch nicht weiter behandelt werden. Dasselbe gilt für die betriebliche Altersvorsorge, bei der die steuerlichen Vorteile durch eine Reduzierung des Bruttoeinkommens und eine damit verbundene Senkung der Steuerlast erzielt werden.

Ausnahme für Altverträge: Steuerliche Begünstigungen für Verträge vor 2005

Mit dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes zum 01.01.2005 wurde die Besteuerung von Renten in Deutschland reformiert. Seitdem gehört die private Rentenversicherung zu den Altersvorsorgeprodukten ohne steuerliche Förderung. Für Verträge, die jedoch vor 2005 abgeschlossen wurden, gilt eine Ausnahme.

Haben Sie eine private Renten- oder Lebensversicherung bis zum 31.12.2004 abgeschlossen, können Sie die Beiträge möglicherweise in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Voraussetzung ist, dass der Vertrag den Anforderungen des § 10 Abs. 1 Nr. 2 lit. b EStG 2004 entspricht:

  • Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 12 Jahre.
  • Der Beginn der Laufzeit sowie die erste Beitragszahlung erfolgten vor dem 01.01.2005.

Wenn diese Kriterien erfüllt sind, können Sie 88 % der Beiträge als Sonderausgaben abziehen. Die entsprechenden Aufwendungen sind in der Steuererklärung unter „Sonstiger Vorsorgeaufwand“ (Zeile 49) anzugeben.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es für sonstige Vorsorgeaufwendungen einen Höchstbetrag gibt. Wenn bereits Krankenversicherungsbeiträge abgesetzt wurden, könnte der absetzbare Betrag bereits ausgeschöpft sein. In diesem Fall entfallen auch für Rentenversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, steuerliche Vorteile.

Steuervorteile der privaten Rentenversicherung bei der Auszahlung

Die steuerlichen Vorteile einer privaten Rentenversicherung zeigen sich insbesondere bei der Auszahlung. Im Gegensatz zu anderen Altersvorsorgeprodukten, die vollständig nachgelagert versteuert werden, wird bei der privaten Rentenversicherung nur der sogenannte Ertragsanteil besteuert. Dieser Ertragsanteil hängt vom Alter der versicherten Person zum Zeitpunkt des Rentenbeginns ab.

Alter bei Rentenbeginn Ertragsanteil
57 25 %
58 24 %
59 23 %
60 bis 61 22 %
62 21 %
63 20 %
64 19 %
65 bis 66 18 %
67 17 %
68 16 %
69 bis 70 15 %

Der Ertragsanteil wird dann mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert, der im Rentenalter in der Regel niedriger ist als während der Erwerbstätigkeit.

Beispiel: Wenn Sie mit 63 Jahren in Rente gehen und eine monatliche Rente von 300 Euro aus Ihrer privaten Rentenversicherung erhalten, beträgt der Ertragsanteil 20 %. Das bedeutet, dass 60 Euro der Rente mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert werden müssen, während die restlichen 240 Euro steuerfrei bleiben.

Tipp: Je später Sie in Rente gehen, desto weniger müssen Sie von Ihrer Altersvorsorge versteuern.

Besonderheiten bei der Kapitalauszahlung

Alternativ zur Rentenzahlung können Sie je nach Vertrag auch eine Kapitalauszahlung in Form einer Einmalzahlung wählen. Bei der Besteuerung der Kapitalauszahlung gibt es jedoch einige Besonderheiten:

  • Verträge vor dem 01.01.2005: Wenn die Vertragslaufzeit mindestens 12 Jahre betrug, sind Kapitalauszahlungen steuerfrei.
  • Verträge nach dem 01.01.2005: Hier greift das sogenannte Halbeinkünfteverfahren. Es wird nur die Hälfte des Ertrags (also die Differenz zwischen eingezahltem Kapital und Auszahlung) besteuert.

Tipp: Wenn Sie eine private Rentenversicherung vor 2005 abgeschlossen haben und ein Kapitalwahlrecht vereinbart wurde, sollten Sie die Auszahlung als Einmalzahlung in Erwägung ziehen, um steuerliche Vorteile zu nutzen.

Halbeinkünfteverfahren

Das Halbeinkünfteverfahren gilt unter folgenden Voraussetzungen:

  • Der Vertrag muss mindestens 12 Jahre laufen.
  • Die Auszahlung darf nicht vor dem 62. Lebensjahr erfolgen (bei Verträgen, die vor 2012 abgeschlossen wurden, liegt die Grenze bei 60 Jahren).

In diesem Fall bleibt die Hälfte des Ertrags steuerfrei, während die andere Hälfte mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert wird. Wichtig ist, dass die Kapitalauszahlung in der Steuererklärung angegeben wird, um eventuell zu viel gezahlte Steuern zurückzuerhalten.

Beispiel: Ein Sparer hat 30.000 Euro eingezahlt und erhält eine Auszahlung von 40.000 Euro. Der Ertrag beträgt 10.000 Euro, von denen 5.000 Euro versteuert werden müssen. Bei einem Steuersatz von 20 % ergibt sich eine Steuerlast von 1.000 Euro, sodass 39.000 Euro des Kapitals verbleiben.

Pauschale Abgeltungssteuer

Wenn die Voraussetzungen für das Halbeinkünfteverfahren nicht erfüllt sind, unterliegt der gesamte Ertrag der pauschalen Abgeltungssteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. In diesem Fall ist die Steuerlast deutlich höher als bei Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens.

Beispiel: Würde der gesamte Ertrag von 10.000 Euro versteuert, wären 2.500 Euro an Kapitalertragssteuer fällig, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Tipp: Wenn die 12/62-Regel erfüllt ist, lohnt sich das Halbeinkünfteverfahren, da Sie die zu viel gezahlte Steuer im Jahr der Auszahlung über Ihre Steuererklärung zurückholen können.

Kapitalauszahlung oder Rentenzahlung: Was ist vorteilhafter?

Ob sich eine private Rentenversicherung als Rentenzahlung oder Kapitalauszahlung besser eignet, hängt stark von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab. Es empfiehlt sich, alle Optionen durchzurechnen und die steuerlichen Auswirkungen zu berücksichtigen.
Eine Ausnahme bilden Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, da diese bei einer Kapitalauszahlung in der Regel steuerfrei sind. In solchen Fällen lohnt es sich oft, Altverträge als Einmalzahlung zu beziehen.
Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um alle weiteren Fragen zur privaten Rentenversicherung und deren steuerlicher Behandlung zu beantworten. Wir prüfen auch, welche Auszahlungsmethode für Ihre individuelle Situation am besten geeignet ist. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit unseren Beratern!

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