Im Vergleich zur Riester-Rente können Inhaber einer Rürup-Rente, auch Basis-Rente genannt, erheblich höhere Beiträge steuerlich absetzen. Bis zur aktuellen Obergrenze von 26.528 Euro können Vorsorgebeiträge im Jahr 2023 berücksichtigt werden.
Allerdings gilt hier, ähnlich wie bei den Sonderzahlungen an die Rentenkasse, dass Angestellte und Beamte die maximal mögliche Summe nicht vollständig steuerlich gefördert in einen Rürup-Vertrag einzahlen können. Die Pflichtbeiträge, die ein Angestellter und sein Arbeitgeber im Jahr an die Rentenkasse entrichtet haben, werden auf die Förderobergrenze angerechnet. Nur der Rest kann für die zusätzliche Altersvorsorge genutzt werden.
Für Beamte ähnlich: Das Finanzamt zieht von der maximalen Fördergrenze einen fiktiven Betrag ab – die Beiträge, die sie an die gesetzliche Rentenversicherung hätten zahlen müssen, wenn sie angestellt beschäftigt wären. Den verbleibenden Betrag können sie jedoch steuerlich begünstigt in einen Rürup-Vertrag einzahlen.
Volle Berücksichtigung der Beiträge
Im Vergleich zum Vorjahr werden Rürup-Sparer nun noch besser gestellt, da ihre Altersvorsorgebeiträge zu 100 Prozent steuerlich absetzbar sind. 2022 wurden eigene Zahlungen nur zu 94 Prozent als Sonderausgaben anerkannt. Dennoch war bereits in der Vergangenheit eine beträchtliche Steuerersparnis durch Rürup-Beiträge möglich:
Beispiel: Im Jahr 2022 verdiente André 60.000 Euro brutto. Er und sein Arbeitgeber zahlten 11.160 Euro (18,6 Prozent) Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die maximale Fördergrenze lag 2022 bei 25.639 Euro, sodass André bis zu 14.479 Euro für seinen Rürup-Vertrag hätte absetzen können. Er nutzte nicht den vollen Betrag, sondern zahlte immerhin 1.000 Euro pro Monat oder insgesamt 12.000 Euro im Jahr. Das Finanzamt erkannte 94 Prozent davon als Sonderausgaben an, das sind 11.280 Euro. Bei einem Grenzsteuersatz von 37 Prozent sparte André somit fast 4.174 Euro an Steuern.
Tipp: Rürup-Beiträge tragen Sie in der Anlage Vorsorgeaufwand in Ihrer Steuererklärung ein.