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Grundfähigkeitsversicherung als Alternative zur BU?

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Ist die Grundfähigkeitsversicherung eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht nur schwer zu bekommen, sie kann je nach den individuellen Umständen auch sehr kostspielig sein. Die Grundfähigkeitsversicherung wird oft als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung betrachtet, um die eigene Arbeitskraft abzusichern. Auch sie zahlt eine Rente bei Verlust körperlicher oder geistiger Fähigkeiten, wie zum Beispiel Hören, Sprechen oder Sehen. Doch stellt sich die Frage, ob eine Grundfähigkeitsversicherung wirklich eine echte Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung darstellt?

Was versteht man unter einer Grundfähigkeitsversicherung?

Das Sehen, Sprechen, Hören und Laufen – der Verlust dieser grundlegenden Fähigkeiten hat weitreichende Konsequenzen, auch finanzieller Natur. Die Bürokauffrau, die beidseitig nicht mehr hören kann, oder der Gärtner, der nicht mehr laufen kann, werden höchstwahrscheinlich ihre berufliche Tätigkeit aufgeben müssen. Dadurch verlieren sie ihre finanzielle Grundlage.

Eine Grundfähigkeitsversicherung schützt körperliche oder geistige Fähigkeiten. Im Falle des Verlusts einer dieser versicherten Grundfähigkeiten zahlt der Versicherer dem Kunden die vereinbarte Rente.

Welche Fähigkeiten genau versichert sind, hängt von den Tarifbestimmungen ab und ist im sogenannten Fähigkeitenkatalog festgelegt. Hierbei unterscheiden die Versicherungsgesellschaften zwischen den elementaren Fähigkeiten wie Hören und Sehen sowie konkreten Tätigkeiten (Lesen, Schreiben). Ein Fähigkeitenkatalog könnte wie folgt aussehen:

 

Elementare Fähigkeiten:

  • Sprechen
  • Sehen
  • Hören
  • Gehen
  • Essen/Trinken
  • Stehen
  • Greifen
  • Halten
  • Gebrauch der Hand
  • Knien und Bücken
  • Gleichgewicht halten

 

Konkrete Tätigkeiten

  • Lesen
  • Schreiben
  • Radfahren
  • Tippen
  • Telefon/Computer bedienen
  • Nahrung zubereiten

Unter welchen Bedingungen besteht ein Leistungsanspruch?

Versicherte haben Anspruch auf die vereinbarte Rente, wenn sie eine der versicherten Fähigkeiten vollständig und voraussichtlich dauerhaft verloren haben. Ein Beispiel: Wenn jemand aufgrund eines gebrochenen Beines nicht mehr laufen kann, wird keine Leistung gewährt, da der Zustand nicht dauerhaft ist. Bei Invalidität eines Beines besteht hingegen ein Leistungsanspruch, sofern keine Besserung zu erwarten ist.

Die meisten Gesellschaften setzen pauschal voraus, dass die betroffene Fähigkeit voraussichtlich mindestens sechs bis zwölf Monate ausfällt.

  • Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung deckt die Grundfähigkeitsversicherung den Verlust einer Grundfähigkeit ab. Es spielt keine Rolle, ob dies mit dem Verlust der Arbeitskraft einhergeht.

 

Vorsicht vor Leistungsdefinition

Ein Nachteil der Grundfähigkeitsversicherung ist, dass die Leistungsfälle relativ genau definiert sind. Nur wenn die Einschränkung der jeweiligen Definition entspricht, erhalten Versicherte ihre Rente. Ein Beispiel:

  • Der Versicherungsnehmer ist nicht in der Lage, länger als zehn Minuten zu stehen.
  • Der Versicherungsnehmer sieht nur noch zu maximal fünf Prozent.

Außerdem kann eine Voraussetzung sein, dass der Kunde mehrere Fähigkeiten verlieren muss, um einen Leistungsanspruch zu haben. Beispielsweise reicht es nicht aus, wenn jemand nicht mehr greifen kann. Von solchen Tarifen rate ich zwingend ab! Ich helfe Ihnen gerne dabei, den passenden Schutz zu finden. Nehmen Sie Kontakt auf!

Psychische Leiden sind nur beschränkt versichert

Immer mehr Menschen können aufgrund psychischer Leiden nicht mehr arbeiten und verlieren somit ihre finanzielle Existenz. Bei einer Grundfähigkeitsversicherung ist zu beachten, dass die Psyche nur eingeschränkt versichert ist. Burn-Out, Depressionen oder Panikattacken führen in der Regel nicht zu einem Leistungsanspruch gegenüber der Grundfähigkeitsversicherung.

  • Einige Tarife leisten immerhin bei schweren psychischen Erkrankungen wie schweren Depressionen oder Schizophrenie.

Versichert ist hingegen der Verlust geistiger Fähigkeiten wie Konzentration und Gedächtnis. Hierbei setzen die Versicherer jedoch voraus, dass der Kunde alltägliche Aufgaben nicht mehr durchführen kann. Dazu gehören das Vereinbaren und Wahrnehmen von Terminen, das Führen des Haushalts und das Zubereiten von Essen. Entscheidend ist, wie stark sich diese Einschränkung auf das Leben des Versicherten auswirkt. Eine leichte Vergesslichkeit oder Zerstreutheit wird häufig nicht dem Verlust einer Fähigkeit gleichgestellt.

Kann die Grundfähigkeitsversicherung eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung sein?

Grundsätzlich kann ich die Grundfähigkeitsversicherung nicht als Ersatz für die Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlen. Dies liegt daran, dass die BU einen umfassenderen Versicherungsschutz bietet. Sollte jemand aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten können, jedoch keine seiner Grundfähigkeiten verliert, erhält er keine Rentenleistung. Eine BU-Versicherung hingegen bietet Schutz, wenn der Verlust von Fähigkeiten, aber auch Krankheiten, psychische Leiden oder Unfälle zur Arbeitsunfähigkeit führen.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn du keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen kannst oder sie dir nicht leisten kannst, könnte die Grundfähigkeitsversicherung als Alternative dienen. In einem solchen Fall ist eine Absicherung durch die Grundfähigkeitsversicherung besser, als vollständig auf den Versicherungsschutz zu verzichten!

Berufsunfähigkeit ist stets die bessere Wahl

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet einen umfassenderen Versicherungsschutz. Sie deckt weitaus mehr Risiken ab als die Grundfähigkeitsversicherung und greift oft auch früher. Beispielsweise besteht ein Leistungsanspruch, wenn die Versicherten aufgrund eines Burn-outs berufsunfähig werden. Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt erst bei schweren Depressionen – und auch nicht bei jedem Tarif. Oder der Verlust eines Auges: Dies bedeutet nicht den vollständigen Verlust des Sehvermögens, kann aber in vielen Berufen zur Berufsunfähigkeit führen.

Für die Berufsunfähigkeitsversicherung ist allein entscheidend, dass die Fähigkeit, den derzeitigen Beruf auszuüben, zu mindestens 50 Prozent verloren geht.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte immer die erste Wahl sein. Kann ich diese nicht bezahlen oder werde wegen Vorerkrankungen nicht versichert, ist die Grundfähigkeitsversicherung eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Worauf Sie bei einer Grundfähigkeitsversicherung achten sollten

Vor dem Abschluss eines Vertrags ist es erforderlich, die Vertragsinhalte der Grundfähigkeitsversicherung sorgfältig zu prüfen. Details spielen eine entscheidende Rolle, um einen guten Versicherungsschutz zu gewährleisten. Als Rechtsanwalt stehe ich Ihnen dabei zur Seite.

Folgende Aspekte sollten berücksichtigt werden:

  • Höhe der Rentenleistung

Die Rentenleistung muss ausreichend hoch sein, um Ihre Lebenshaltungskosten abzudecken. Der Verlust von Grundfähigkeiten führt oft auch zur Berufsunfähigkeit. Daher sollten Sie sich bei der Höhe der Rente an Ihrem Nettoeinkommen orientieren. Ich empfehle, mindestens 80 Prozent, besser noch 100 Prozent Ihres Nettogehalts abzusichern.

  • Leistungsdauer

Die Leistungsdauer bestimmt, wie lange der Versicherer im Falle eines Leistungsanspruchs die Rente zahlt. Diese sollte mindestens bis zu Ihrem regulären Rentenbeginn laufen; also bei den meisten bis 67 Jahre. Ist der Bezugszeitraum kürzer, riskieren Sie eine Versorgungslücke.

  • Definition der Grundfähigkeiten

Es ist wichtig, nicht nur darauf zu achten, welche Grundfähigkeiten versichert sind, sondern auch, wie der Versicherer den Verlust dieser Fähigkeiten definiert. Denn je umfangreicher die Definitionen, desto schwieriger ist es für Sie, die Voraussetzungen für die Rentenleistung zu erfüllen.

  • Mitversicherung wichtiger Fähigkeiten für Ihren Beruf

Sie sollten genau überlegen, welche Fähigkeiten neben den Grundfähigkeiten (Sehen, Hören etc.) für die Ausübung Ihres Berufs relevant sind. Das können beispielsweise das Tippen, die Bedienung von Computern, aber auch Stehen oder Knien sein. Achten Sie darauf, dass diese Fähigkeiten in der Police mitversichert werden. Der Verlust dieser Fähigkeiten führt mit großer Wahrscheinlichkeit zur Berufsunfähigkeit und somit auch zum Verlust Ihrer finanziellen Existenz.

  • Mindestdauer für den Verlust der Fähigkeit (Prognosezeitraum)

Die Mindestdauer definiert, wie lange der Verlust der Fähigkeit voraussichtlich anhalten muss, um eine Leistung zu erhalten. Je kürzer der sogenannte Prognosezeitraum, desto vorteilhafter für Sie. Einige Versicherer sehen bis zu 12 Monate vor, andere nur ein halbes Jahr. Ich rate Ihnen zu einem Tarif, der einen Prognosezeitraum von sechs Monaten beinhaltet.

Optimal abgesichert bei Verlust von Grundfähigkeiten: Lassen Sie sich jetzt von mir beraten!

Eine Grundfähigkeitsversicherung kann als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung in Betracht gezogen werden, wenn Sie aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen keine BU erhalten. Wenn möglich, sollten Sie jedoch die BU-Versicherung vorziehen. Ich bin mir jedoch bewusst, dass dies nicht immer möglich ist.

Ich als qualifizierter Rechtsanwalt unterstütze Sie dabei, Ihre finanzielle Existenz für den Ernstfall zu schützen. Ich stehe Ihnen sowohl bei der Berufsunfähigkeits- als auch bei der Grundfähigkeitsversicherung zur Seite. Vereinbaren Sie dafür gern einen Termin und lassen Sie sich beraten.

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