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Gesetzliche und private Krankenversicherung: Die wesentlichen Unterschiede

Versicherungstipp zum Thema Krankenversicherung

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Gesetzliche oder private Krankenversicherung?

Für Beamte, Selbstständige und gut verdienende Angestellte in ihren Dreißigern oder älter stellt sich die Frage nach der optimalen Krankenversicherung. Soll es wie bei etwa 90 Prozent der Menschen in Deutschland die gesetzliche Krankenkasse sein? Dabei handelt es sich um ein System, in dem jeder basierend auf seinem Einkommen Beiträge zahlt und die Leistungen für alle gleich sind.


Oder doch die private Krankenversicherung, die den Kunden eine Vielzahl von Angeboten bietet, bei denen sie sowohl umfangreichere als auch reduzierte Leistungen im Vergleich zur gesetzlichen Versicherung wählen können? Wenn man sich für diesen Schritt entscheidet, übernimmt man die Verantwortung für seinen Versicherungsschutz und die lebenslangen Beitragszahlungen. Unsere Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede zwischen beiden Systemen.


Unser Artikel soll Ihnen bei Ihrer Entscheidung behilflich sein. Wenn Sie bereits sicher sind, welche Versicherungsform Sie bevorzugen, finden Sie hier Vergleiche der jeweiligen Angebote:

 

 

Gesetzliche Krankenversicherung

Private
Krankenversicherung

Leistungen

  • Die Leistungen sind zu mehr als 90 Prozent gesetzlich vorgeschrieben und daher bei allen Krankenkassen gleich. Der Gesetzgeber hat auch die Befugnis, diese Leistungen zu streichen oder zu ändern.
  • Patienten erhalten Behandlungen und Medikamente über ihre Versichertenkarte und zahlen nur die gesetzlichen Zuzahlungen. Die ärztliche Abrechnung erfolgt direkt zwischen Ärzten und Krankenkassen, sodass Patienten keine Rechnungen erhalten.
  • Kunden können die Leistungen vertraglich mit dem Versicherer festlegen, wobei sowohl höhere als auch geringere Leistungen als in der gesetzlichen Versicherung möglich sind. Diese vertraglichen Leistungen sind lebenslang garantiert.
  • Patienten übernehmen selbst die Bezahlung von Rechnungen, die sie von Ärzten, Therapeuten oder Apotheken erhalten. Der Versicherer erstattet dann die Kosten gemäß der im Vertrag festgelegten Höchstgrenze.

Beiträge

  • Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Bei geringerem Einkommen sinkt auch der Beitrag. Selbstständige mit niedrigen Einkünften zahlen einen Mindestbeitrag. Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen sind beitragsfrei versichert.

  • Der Beitrag kann durch Anhebung des allgemeinen Beitragsatzes oder des Zusatzbeitragssatzes der eigenen Krankenkasse steigen. Gutverdiener können zudem durch die jährliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze höhere Beiträge zahlen.

  • Der Beitrag wird anhand des Tarifumfangs, des Eintrittsalters und des Gesundheitszustands bei Vertragsabschluss bestimmt. Eine Reduzierung des Beitrags aufgrund eines geringeren Einkommens erfolgt nicht. Jedes Familienmitglied benötigt einen separaten Vertrag.

  • Der Beitrag erhöht sich, wenn die Ausgaben der Versicherer oder die Lebenserwartung der Kunden dauerhaft über den ursprünglichen kalkulierten Werten liegen.

Wechsel zwischen den Anbietern

  • Der Wechsel zu einer anderen, allgemein geöffneten Krankenkasse ist jederzeit möglich, unabhängig vom Gesundheitszustand und Alter der Versicherten.

  • Private Versicherer haben das Recht, Kunden aufgrund von Vorerkrankungen abzulehnen. Beim Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft verlieren Versicherte zudem einen Teil ihrer Alterungsrückstellung.

Recht im Streitfall

  • Widerspruch gegen Entscheidungen der Krankenkasse ist kostenfrei. Bei einer Klage nach dem Sozialrecht besteht ein geringeres Prozesskostenrisiko, da Gerichtsgebühren und Anwaltshonorare gesetzlich begrenzt sind und nicht vom Streitwert abhängen.

  • Verliert der Versicherte vor Gericht, muss er nur seine eigenen Kosten tragen und nicht die Kosten der Krankenkasse.

  • Kein gesetzlich geregeltes Widerspruchsrecht. Klage nach Zivilrecht. Höheres Prozesskostenrisiko aufgrund unbeschränkter Gerichtsgebühren und Anwaltshonorare, die sich am Streitwert orientieren.

  • Im Falle einer Niederlage vor Gericht muss der Versicherte sowohl seine eigenen Kosten als auch die Kosten der gegnerischen Partei tragen, einschließlich möglicherweise hoher Ausgaben für Gutachten.

Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung hat in der Regel langfristige Auswirkungen und ist oft eine Wahl für das gesamte Leben. Sobald man die gesetzliche Krankenversicherung verlassen hat, gestaltet sich ein Wiedereintritt in der Regel ab dem 55. Geburtstag, abgesehen von einigen Ausnahmen, als ausgeschlossen.

Unser Ratschlag für Sie!

Es ist ratsam, sorgfältig abzuwägen. Die private Krankenversicherung bietet in der Regel bessere Leistungen im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung. Ein Nachteil besteht darin, dass die Beiträge auch im Alter hoch bleiben, selbst wenn die Einkünfte sinken. Angestellte und Selbstständige sollten daher nur dann eine private Krankenversicherung in Betracht ziehen, wenn sie über ausreichendes Vermögen verfügen oder genug Kapital bis zum Rentenalter aufbauen können (siehe Faustregel: So berechnen Sie Ihren Geldbedarf).
Für Beamte ist die private Versicherung in der Regel kostengünstiger als die gesetzliche Krankenversicherung. Zudem erhöht sich für Pensionäre in der Regel die Beihilfe, also die Unterstützung durch den Dienstherrn. Dadurch werden Beitragserhöhungen teilweise ausgeglichen.
Wenn Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden möchten, nehmen Sie sich bitte ausreichend Zeit, um den passenden Tarif zu wählen. Beachten Sie dabei nicht nur den Preis, sondern vor allem auch die Leistungen. Sobald Sie erst einmal erkrankt sind, ist es in der Regel nicht mehr möglich, die Leistungen bei Ihrem Versicherer aufzustocken.

Ärzte bevorzugen nach wie vor Privatpatienten

Dies liegt an der Vergütung, da Ärzte für jede Untersuchung und Behandlung gemäß der offiziellen Gebührenordnung abrechnen können und für komplexe Eingriffe deutlich höhere Honorare festlegen können. Im Falle gesetzlich Versicherter hingegen müssen sie im Sinne der Krankenkassen wirtschaftlich handeln. Sowohl bei den Honoraren als auch bei der Ausstellung von Rezepten, beispielsweise für Medikamente oder Physiotherapie, gelten Budgets und andere Kostenbeschränkungen.

Vertragliche Leistungen sind garantiert

Privatversicherten kann zudem nicht passieren, dass Leistungen gesetzlich gekürzt werden. Ihre vertraglich vereinbarten Leistungen, von der Behandlung durch den Chefarzt im Krankenhaus bis zur Erstattung von Zahnprothesen, sind garantiert und in der Regel umfangreicher als die der gesetzlichen Krankenkassen. Unsere Checkliste „Kasse oder privat?“ bietet einen tabellarischen Überblick über alle Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung.

Die Kehrseite

Die Kehrseite besteht jedoch in steigenden Beiträgen. Um dauerhaft nicht nur besser, sondern auch günstiger versichert zu sein als in der gesetzlichen Krankenkasse, eignet sich die private Versicherung nur für Beamte. Selbstständige und Angestellte müssen von Anfang an Geld für hohe Beiträge im Alter zurücklegen. Denn die Beiträge in der privaten Versicherung steigen regelmäßig und bleiben auch im Rentenalter hoch.

Regelungen für Beamte

Beamte hingegen müssen sich aufgrund der Beihilferegelung keine Sorgen um steigende Beiträge im Alter machen, da sie nur einen Teil ihrer medizinischen Kosten versichern müssen. Zusätzlich steigt in der Regel die Unterstützung durch ihren Dienstherrn, die Beihilfe, wenn sie in den Ruhestand treten. Für die große Mehrheit von ihnen ist die Kombination aus privater Krankenversicherung und Beihilfe günstiger, da sie sonst den Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung alleine tragen müssten.

Angestellte und Selbstständige

Angestellte und Selbstständige müssen eine andere Planung vornehmen. Sie benötigen im Rentenalter ausreichende Mittel, um sich ihre private Krankenversicherung weiterhin leisten zu können. Wer nicht von vornherein vermögend ist, muss dafür Vorsorge treffen. Die Faustregel gibt eine grobe Orientierung. In Zeiten niedriger Zinsen ist es wichtig, eine Mischung aus langfristig sicheren und renditestarken Anlageformen zu finden. Hierbei bietet sich unser Anlagekonzept „Pantoffel-Portfolio“ an.

Einschränkung

Finanziell attraktiv ist die gesetzliche Krankenversicherung nach diesem Modell, insbesondere für Beamte der unteren Besoldungsgruppen und kinderreiche Familien. Wenn sie jedoch in ein Bundesland wechseln, in dem es keine „pauschale Beihilfe“ gibt, müssen sie den Krankenkassenbeitrag wieder vollständig selbst tragen.

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