Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) übt scharfe Kritik an der Einschätzung der BaFin. Die BaFin argumentiert, dass Finfluencer keine individuellen Empfehlungen abgeben und keinen direkten Kontakt zu ihren Followern pflegen, weshalb sie nicht den strengen Regulierungen für Anlageberater unterliegen. Michael H. Heinz, Präsident des BVK, weist darauf hin: „Diese Sichtweise der BaFin greift zu kurz und ignoriert die tatsächliche Einflussnahme von Finfluencern auf die Finanzentscheidungen, insbesondere von jungen Anlegern. Es kann nicht sein, dass professionelle Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler strengen Regeln unterworfen sind, während Finfluencer mit teils fragwürdigen Ratschlägen Millionen von Anlegern beeinflussen, ohne dass eine angemessene Aufsicht besteht. Die BaFin verpasst hier eine entscheidende Chance, den Verbraucherschutz zu stärken.“
Mit der Entscheidung, Finfluencer von der regulatorischen Aufsicht auszunehmen, entsteht eine gefährliche Lücke, die insbesondere unerfahrene Anleger in Gefahr bringen könnte. Ohne eine angemessene Regulierung besteht das Risiko, dass Finfluencer unqualifizierte oder sogar irreführende Empfehlungen geben, die zu erheblichen finanziellen Verlusten führen können.
Auch das EU-Parlament plant, im Rahmen der Retail Investment Strategy (RIS), eine klare Definition und strengere Vorschriften für Finfluencer zu schaffen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Finfluencer, im Sinne des Verbraucherschutzes, einer entsprechenden Aufsicht unterliegen, damit Anleger in sozialen Medien verlässliche und fundierte Informationen erhalten und vor Fehlentscheidungen geschützt werden.
Der BVK setzt sich für eine stärkere Regulierung im digitalen Raum ein, um sicherzustellen, dass auch hier der Schutz von Verbrauchern gewährleistet wird und das von der EU geforderte „Equal Level Playing Field“ für Finfluencer umgesetzt wird.