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Beitragserhöhungen bei Krankenkassen: Mögliche Einsparpotenziale für 2025

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Beitragserhöhungen bei Krankenkassen: Mögliche Einsparpotenziale für 2025

Für das Jahr 2025 wird ein Anstieg der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erwartet. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Gründe hinter dieser Entwicklung stehen und wie Sie möglicherweise Kosten einsparen können.
Im kommenden Jahr wird eine deutliche Erhöhung der GKV-Beiträge prognostiziert. Ein Finanzierungsdefizit von rund 13,8 Milliarden Euro, wie es der Schätzerkreis der GKV erwartet, führt zu der Empfehlung, die krankenkassenspezifischen Zusatzbeiträge zu erhöhen.
Die Techniker Krankenkasse (TK), die mit 11,8 Millionen Versicherten größte gesetzliche Krankenkasse, plant, ihren Zusatzbeitrag von 1,2 Prozent auf 2,45 Prozent anzuheben. Auch andere große Krankenkassen wie Barmer und DAK-Gesundheit dürften in Kürze ähnliche Erhöhungen ankündigen. Diese starken Erhöhungen stoßen auf heftige Kritik seitens des Sozialverbands VdK, der gleichzeitig tiefgreifende Reformen fordert. „Dies sind die höchsten Anstiege der Zusatzbeiträge seit der Einführung der freien Kassenwahl in den 1990er Jahren“, erklärte VdK-Präsidentin Verena Bentele und warnte, dass diese Erhöhungen Millionen von Menschen stark belasten könnten.

Was ist der Zusatzbeitrag der Krankenkassen?

In Deutschland beträgt der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte tragen. Seit 2015 dürfen Krankenkassen einen variablen Zusatzbeitrag erheben, um ihre Finanzierungsbedürfnisse flexibler zu gestalten. Dieser Zusatzbeitrag wird individuell von den Kassen festgelegt und ebenfalls paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Ziel dieser Regelung ist es, den Wettbewerb unter den Krankenkassen zu fördern.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt aktuell bei etwa 1,7 Prozent. Prognosen zufolge könnte dieser Wert auf 2,5 Prozent steigen. Einige Krankenkassen beabsichtigen sogar, ab 2025 Zusatzbeiträge von mehr als drei Prozent zu erheben.

Notwendigkeit der Erhöhung des Zusatzbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Krankenkassen sehen sich zunehmend gezwungen, den Zusatzbeitrag zu erhöhen, um ein wachsendes Defizit zu decken. Dieses Defizit entsteht vor allem durch steigende Kosten im Gesundheitswesen sowie durch finanzielle Belastungen im Zuge der geplanten Krankenhausreform. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK), erklärt in einem Podcast, dass die finanzielle Lage der Krankenkassen auch stark durch politische Entscheidungen beeinflusst wurde. Besonders kritisiert er die Maßnahmen des ehemaligen Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU), der zwischen 2018 und 2021 versuchte, die Beitragssätze künstlich stabil zu halten. Ein zentrales Element dieser Politik war ein Gesetz, das die Krankenkassen zwang, ihre finanziellen Rücklagen abzubauen. Baas bezeichnet dieses Vorgehen als kurzfristige Lösung, die den Anschein einer stabilen Beitragssituation erweckte, was jedoch irreführend war. Angesichts des Abbaus der Rücklagen stehen viele Krankenkassen nun ohne finanzielle Puffer da, was einen unaufhaltsamen Anstieg der Beiträge im kommenden Jahr zur Folge haben wird.

Wie erfahre ich von den neuen Zusatzbeiträgen?

Die Mitglieder einer Krankenkasse werden schriftlich über Änderungen beim Zusatzbeitrag informiert. Falls eine Krankenkasse ihre Beiträge zum 1. Januar eines Jahres erhöhen möchte, ist sie gesetzlich verpflichtet, diese Änderung bis spätestens zum 31. Dezember des Vorjahres bekannt zu geben. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass alle Mitglieder rechtzeitig über die neuen Beitragssätze informiert sind und ihre Planung entsprechend anpassen können.

Erwartete Mehrkosten durch die Erhöhung der Zusatzbeiträge

Die Erhöhung der Zusatzbeiträge wird voraussichtlich im Durchschnitt bei etwa 0,8 Prozent liegen. Die tatsächliche Höhe der Anpassung kann jedoch je nach Krankenkasse erheblich variieren. Ein Beispiel dafür ist die Knappschaft, die ab 2025 einen Zusatzbeitrag von 4,4 Prozent plant – eine Steigerung um 1,7 Prozentpunkte im Vergleich zum aktuellen Satz von 2,7 Prozent. Im Gegensatz dazu wird bei einigen Betriebskrankenkassen wie der EY BKK der Zusatzbeitrag unverändert bei 1,04 Prozent bleiben. Die AOK NordWest plant eine Erhöhung ihres Beitrags von 1,89 auf 2,79 Prozent. Große Krankenkassen wie die Barmer, DAK-Gesundheit und AOK Rheinland/Hamburg haben bislang noch keine konkreten Informationen zu den Anpassungen ihrer Zusatzbeiträge veröffentlicht. Mitglieder dieser Kassen sollten daher auf offizielle Mitteilungen achten, um die genauen Mehrkosten einschätzen zu können.

Nr. Krankenkasse Veränderung Zusatzbeitrag 2025 Zusatzbeitrag 2024 Zusatzbeitrag 2023
1 AOKBaden Württemberg 1,00 2.60% 1,60% 1,60%
2 AOK Bayern 1,11 2.69% 1,58% 1,58%
3 AOK Bremen/Bremerhaven 1,11 2.49% 1,38% 1,38%
4 AOK Hessen 0,89 2.49% 1,60% 1,60%
5 AOKNiedersachsen 1,20 2.70% 1,50% 1,50%
6 AOK NordWest 0,90 2.79% 1,89% 1,89%
7 AOKNordost 0,00 2,70% 1,90%  
8 AOK PLUS 0,00 1,80% 1,50%  
9 AOK Rheinland-Pfalz/Saarland 0,67 2.47% 1,80% 1,80%
10 AOK Rheinland/Hamburg 0,00 2,20% 1,80%  
11 AOKSachsen-Anhalt 1,20 2.50% 1,30% 1,00%
12 AkzoNobel BayernBKK 0,00 1,65% 1,55%  
13 AudiBKK 1,40 2.40% 1,00% 1,25%
14 BAHN-BKK 0,00 3.40% 3,40% 1,70%
15 BARMER 0,00 2,19% 1,50%  
16 BIGdirektgesund 1,74 3.39% 1,65% 1,45%
17 BKKMahle 0,00 2,20% 1,40%  
18 BKK ProVita 1,40 2.89% 1,49% 1,49%
19 BKK24 0,00 3.25% 3,25% 1,79%
20 BMWBKK 1,60 2.90% 1,30% 0,30%
21 Bertelsmann BKK 1,10 2.50% 1,40% 1,40%
22 BoschBKK 1,18 2.68% 1,50% 1,50%
23 Continentale BKK 1,13 3.33% 2,20% 1,40%
24 DAK-Gesundheit 0,00 1,70% 1,70%  
25 DIEBERGISCHE Krankenkasse 0,00 1,99% 1,60%  
26 DebekaBKK 0,00 1,69% 1,69%  
27 Diakonie BKK 0,71 3.40% 2,69% 1,60%
28 DieTechniker 1,25 2.45% 1,20% 1,20%
29 DürkoppAdler BKK 2,33 3.88% 1,55% 1,29%
30 energie – BKK 1,39 2.98% 1,59% 1,59%
31 EUREGIOBKK 0,00 1,79% 0,84%  
32 exklusiv BKK 0,40 2.39% 1,99% 1,99%
33 Faber-Castell & Partner BKK 1,08 2.18% 1,10% 1,35%
34 firmus BKK 0,94 1.84% 0,90% 0,90%
35 Freudenberg BKK 0,00   1,50% 1,50%
36 Gildemeister Seidensticker BKK 0,00 3.40% 3,40% 0,90%
37 HEK – Hanseatische Krankenkasse 0,00   1,30% 1,30%
38 HERKULES BKK 0,00 2.39% 2,39% 1,09%
39 Heimat Krankenkasse 0,00 2.50% 2,50% 1,30%
40 hkk Krankenkasse 1,21 2.19% 0,98% 0,98%
41 IKK o DieInnovationskasse 0,00 3.10% 3,10% 1,60%
42 IKK Brandenburg und Berlin 0,00   1,99% 1,77%
43 IKKSüdwest 1,60 3.25% 1,65% 1,65%
44 IKKclassic 1,21 3.40% 2,19% 1,60%
45 IKKgesund plus 1,00 3.39% 2,39% 1,10%
46 KKH – Kaufmännische Krankenkasse 0,50 3.78% 3,28% 1,50%
47 Knappschaft 1,70 4.40% 2,70% 1,60%
48 KronesBKK 0,00   0,90% 0,90%
49 Linde BKK 0,00   1,50% 1,50%
50 Melitta HMR BKK 1,90 3.50% 1,60% 1,40%
51 Mercedes-BenzBKK 0,00   1,70% 1,30%
52 mhplus Krankenkasse 0,00 2.56% 2,56% 1,58%
53 Mobil Krankenkasse 0,00   1,49% 1,49%
54 Novitas BKK 0,00   1,70% 1,54%
55 PFAFFBKK 0,00   1,80% 0,80%
56 Pfalz BKK 0,00 3.90% 3,90% 1,55%
57 pronovaBKK 0,80 3.20% 2,40% 1,70%
58 Public BKK 1,10 2.30% 1,20% 1,50%
59 R+V BKK 1,56 2.96% 1,40% 1,40%
60 SBH BKK 0,00   1,29% 0,98%
61 SBK 1,20 2.90% 1,70% 1,50%
62 SECURVITA Krankenkasse 0,00   2,20% 1,60%
63 SKD BKK 0,99 2.48% 1,49% 1,15%
64 Salus BKK 1,40 2.99% 1,59% 1,59%
65 Scheufelen BKK 0,90 2.75% 1,85% 1,40%
66 Südzucker BKK 0,00   1,10% 1,10%
67 TUI BKK 1,00 2.50% 1,50% 1,50%
68 Technoform BKK 0,99 2.49% 1,50% 1,50%
69 VDNBKK 1,50 3.19% 1,69% 1,50%
70 VIACTIV Krankenkasse 0,00 3.27% 3,27% 1,60%
71 vivida bkk 0,00   2,49% 1,40%
72 VerbundPlus BKK 0,00   1,55% 1,35%
73 WIRTSCHAFT &FINANZEN BKK 1,00 3.99% 2,99% 1,69%
74 WMF BKK 0,85 2.45% 1,60% 1,60%
75 Werra-Meissner BKK 1,59 3.39% 1,80% 1,80%
76 ZF&Partner BKK 1,30 3.40% 2,10% 1,45%
77 mkk • meinekrankenkasse 1,00 3.50% 2,50% 1,80%

 

Wechselmöglichkeiten bei Erhöhung der Zusatzbeiträge

Wenn eine Krankenkasse den Zusatzbeitrag anhebt, haben Versicherte das Recht, ihre Kasse zu wechseln. In diesem Fall greift ein Sonderkündigungsrecht, das es den Mitgliedern ermöglicht, bis zum Ende des Monats, in dem die Beitragserhöhung in Kraft tritt, zu kündigen. Falls die Erhöhung beispielsweise zum 1. Januar 2025 wirksam wird, können die Versicherten bis spätestens 31. Januar 2025 kündigen.
Zusätzlich zum Sonderkündigungsrecht können Versicherte auch dann wechseln, wenn sie bereits mindestens zwölf Monate bei ihrer aktuellen Krankenkasse versichert sind. In Deutschland gibt es nahezu 100 gesetzliche Krankenkassen, aus denen die Versicherten wählen können. Der Wechsel selbst ist unkompliziert: Es genügt eine Anmeldung bei der neuen Krankenkasse, die alle weiteren Schritte, wie die Kündigung bei der alten Kasse und die Organisation des Wechsels, übernimmt.

Möglichkeiten zur Einsparung bei Krankenkassenbeiträgen

Versicherte haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Krankenkassenbeiträge zu senken, indem sie auf bestimmte Leistungen in ihrem Versicherungspaket verzichten. Einige Krankenkassen bieten spezielle Wahltarife an, bei denen Mitglieder für den Verzicht auf bestimmte Leistungen finanzielle Vorteile erhalten:

  1. Leistungspakete abwählen: Bei der Techniker Krankenkasse (TK) können Versicherte bis zu fünf Leistungspakete abwählen, wie beispielsweise für Schwangerschaft und künstliche Befruchtung, häusliche Krankenpflege, Homöopathie oder professionelle Zahnreinigung. Für jedes abgewählte Paket erstattet die TK jährlich 18 Euro.

  2. Geld-zurück-Tarife: Die Barmer bietet ebenfalls Tarife an, bei denen Mitglieder Geld zurückbekommen, wenn sie auf bestimmte Leistungen verzichten.

  3. Bonusprogramme: Einige Krankenkassen, wie die AOK Rheinland, belohnen ihre Mitglieder mit einem Bonus oder einer Prämie, wenn sie über einen längeren Zeitraum keine medizinischen Leistungen wie Medikamentenrezepte oder Krankenhausaufenthalte in Anspruch nehmen. Bei der AOK können bis zu 530 Euro für drei Jahre ohne Leistungsinanspruchnahme ausgezahlt werden.

Diese Wahltarife und Bonusprogramme sind unter dem Stichwort „Wahltarif“ bei den jeweiligen Krankenkassen zu finden.

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