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Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen für Sozialversicherungen

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Geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung könnte im Jahr 2025 erheblich angehoben werden. Das Bundesarbeitsministerium stützt diese Pläne auf die Entwicklung der Löhne. Die Sozialabgaben für hochverdienende Personen sollen im kommenden Jahr wieder turnusgemäß steigen. Ein Verordnungsentwurf des Ministeriums sieht vor, die Beitragsbemessungsgrenzen deutlich zu erhöhen. Eine Sprecherin des Ministeriums bestätigte einen entsprechenden Bericht der Bild-Zeitung.
Laut diesem Bericht werden in der gesetzlichen Rentenversicherung künftig Beiträge bis zu einem Monatseinkommen von 8.050 Euro fällig. Der derzeitige Wert liegt deutlich niedriger und variiert zwischen den alten und neuen Bundesländern: In Westdeutschland beträgt er 7.550 Euro, während er im Osten 7.450 Euro beträgt. Verdient jemand mehr, zahlt er nur bis zu dieser Grenze Rentenbeiträge; auf das darüber liegende Einkommen fallen keine Beiträge an.

Aktueller Stand der Abstimmung

Der Entwurf befindet sich noch in der Abstimmung. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll laut dem Bericht auf 5.512,50 Euro angehoben werden. Momentan müssen Gutverdiener Beiträge auf Einkommen bis zu 5.175 Euro im Monat zahlen. Der Sprecher des Ministeriums erklärte, dass der Entwurf nun in der Ressortabstimmung innerhalb der Regierung ist.

Die Beitragsgrößen werden entsprechend der Einkommensentwicklung des vergangenen Jahres angepasst. Der Sprecher führte die Höhe der Anpassungen auf die „sehr gute Lohnentwicklung von deutschlandweit 6,44 Prozent im letzten Jahr“ zurück. Dadurch steigen die Beitragsbemessungsgrenzen im Jahr 2025 erheblich, um sicherzustellen, dass auch Besserverdienende sich im Einklang mit der durchschnittlichen Lohnentwicklung an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligen.

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