Denis Strel - Ihr Experte für Finanzen und Versicherungen

Versicherungsmakler für Riester-Rente in Lahr und Offenburg

Individuelle Lösungen, dauerhafte Betreuung und digitale Beratung aus einer Hand

UNSERE PARTNER

Warum ist die Riester-Rente für mich wichtig?

Die Bedeutung der privaten Altersvorsorge wird durch die Tatsache bestätigt, dass die gesetzliche Rente allein oft nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard im Rentenalter zu erhalten. Aufgrund von Steuern, Inflation und Krankenversicherungsbeiträgen fällt die tatsächliche Rente häufig niedriger aus als erwartet. Daher ist die private Altersvorsorge umso wichtiger.

Analyse des Marktes, maßgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse

Unsere Schwerpunkte bei der Riester-Rente:

  • Geeignetheit der Riester-Rente als optimale Vorsorgelösung
  • Maximale Ausnutzung der staatlichen Förderung
  • Auswahl der passenden Anlageform
  • Absicherung der Hinterbliebenen
  • Ausführliche und individuelle Beratung durch unsere qualifizierten Versicherungsberater
Für Sie überprüfen wir den Markt!

Wie funktioniert die Riester-Rente und was zeichnet sie aus?

Die Riester-Rente ist eine private Altersvorsorge in Deutschland, die staatlich gefördert wird. Die Förderung erfolgt durch Zulagen und den Sonderausgabenabzug gemäß den Bestimmungen des Altersvermögensgesetzes (AVmG) von 2002, welches im Einkommensteuergesetz in den §§ 10a, 79 ff. geregelt ist. Die Bezeichnung „Riester-Rente“ stammt von Walter Riester, dem ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, der die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage konzipierte. Die Einführung der Riester-Rente erfolgte im Rahmen der Rentenreform 2000/2001, bei der das Nettorentenniveau des Eckrentners, eines exemplarischen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten mit 45 Jahren Beitragszahlung, von 70% auf 67% reduziert wurde. In vielen Publikationen wird der Begriff „riestern“ verwendet, um die Nutzung der geförderten Altersvorsorgeverträge zu beschreiben.
Die Riester-Rente eignet sich ideal, um die Versorgungslücke im Rentenalter zu schließen. Obwohl die Renditen der Riester-Rente selbst möglicherweise niedriger ausfallen können, bieten staatliche Zulagen und Steuerersparnisse Renditen, die mit anderen Produkten nur schwer erzielt werden können. Die Vielfalt an Riester-Rentenversicherungen auf dem Markt ist nahezu unüberschaubar. Neben der Auswahl aus einer Vielzahl von Tarifen müssen auch grundlegende Entscheidungen über verschiedene Anlageformen getroffen werden. Soll es ein Fondssparplan, eine fondsgebundene Rentenversicherung oder eine klassische Rentenversicherung sein? Dabei sollte stets die staatliche Förderung im Blick behalten werden. Unsere unabhängigen Versicherungsberater/Finanzberater erklären Ihnen gerne im Detail, wie hoch die individuellen Fördermaßnahmen ausfallen.

Worauf wir bei der Riester Rente besonders achten:

ls Versicherungsmakler legen wir bei der Beratung zur Riester-Rente besonderen Wert auf einige wichtige Aspekte. Diese dienen dazu, unseren Kunden umfassend zu informieren und sicherzustellen, dass sie die bestmögliche Entscheidung treffen können.

  1. Individuelle Bedürfnisse und Ziele: Wir beginnen mit einer gründlichen Analyse der individuellen Bedürfnisse und Ziele des Kunden. Jeder Kunde hat unterschiedliche finanzielle und persönliche Umstände, daher ist es wichtig, eine maßgeschneiderte Lösung zu finden, die zu seinen spezifischen Anforderungen passt.

  2. Förderberechtigung prüfen: Wir überprüfen sorgfältig die Förderberechtigung des Kunden. Die Riester-Rente richtet sich in erster Linie an bestimmte Personengruppen, wie Arbeitnehmer, Beamte und Selbstständige. Wir stellen sicher, dass der Kunde die Voraussetzungen erfüllt, um von den staatlichen Zulagen und Steuervorteilen profitieren zu können.

  3. Auswahl des richtigen Anbieters: Es gibt eine Vielzahl von Anbietern auf dem Markt, die Riester-Rentenverträge anbieten. Wir unterstützen unsere Kunden bei der Auswahl eines renommierten und zuverlässigen Anbieters, der ihre langfristigen Bedürfnisse erfüllt. Dabei berücksichtigen wir Faktoren wie die Qualität der Vertragsbedingungen, Flexibilität, Kostenstrukturen und Kundenservice.

  4. Flexibilität und Anpassungsfähigkeit: Riester-Rentenverträge sollten flexibel sein, um sich den sich ändernden Bedürfnissen des Kunden anzupassen. Wir stellen sicher, dass der Vertrag ausreichende Optionen bietet, wie beispielsweise die Möglichkeit, die Beiträge anzupassen, Sonderzahlungen vorzunehmen oder Rentenbeginn und -höhe individuell festzulegen.

  5. Kostenstruktur: Wir informieren unsere Kunden über die Kostenstruktur des Riester-Vertrags. Dazu gehören beispielsweise Abschlusskosten, Verwaltungsgebühren und eventuelle Provisionen. Wir erläutern transparent, wie sich diese Kosten auf die Rendite auswirken und helfen dem Kunden, die langfristigen Auswirkungen zu verstehen.

  6. Risikoprofil und Anlagestrategie: Wir ermitteln das individuelle Risikoprofil des Kunden und beraten ihn entsprechend bei der Auswahl der Anlagestrategie. Je nach Risikobereitschaft und Zeithorizont können Riester-Verträge verschiedene Anlageoptionen wie klassische Rentenversicherungen, Fondsgebundene Versicherungen oder Banksparpläne bieten.

  7. Regelmäßige Überprüfung und Anpassung: Wir empfehlen unseren Kunden, ihre Riester-Rente regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Lebensumstände ändern sich im Laufe der Zeit, daher ist es wichtig sicherzustellen, dass der Vertrag den aktuellen Bedürfnissen und Zielen des Kunden entspricht.

Häufige Fragen (FAQ)

Je nach Art der Beschwerde oder Fragestellung gibt es unterschiedliche Ansprechpartner:

  • Bei Beschwerden über die Höhe der Zulage können Sie sich zunächst an den Anbieter Ihres Riester-Vertrags wenden. Dieser leitet die Beschwerde an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen weiter. Gegen den Bescheid der Zulagenstelle können Sie Einspruch einlegen.

  • Bei Beschwerden über das Verhalten des Anbieters können Sie sich an die Ombudsleute der Versicherungen und Banken wenden. Diese können als neutrale Schlichtungsstellen auftreten und bei Konflikten zwischen Kunden und Anbietern vermitteln.

  • Bei Verstößen gegen Gesetze und Aufsichtsregeln durch den Anbieter können Sie sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden. Die BaFin ist die Aufsichtsbehörde für Banken und Versicherungen und kann in solchen Fällen einschreiten.

Für bis zu zwei Verträge pro Jahr besteht die Möglichkeit, eine Zulage zu beantragen. Bei der Verteilung der Zulage wird das Verhältnis der auf diese Verträge geleisteten Beiträge berücksichtigt.
Nein, das von der Pflegekasse gezahlte Pflegegeld zählt nicht zum sozialversicherungspflichtigen Einkommen und wird daher nicht bei der Berechnung des Eigenbeitrags für die Riester-Förderung berücksichtigt. Um die volle Förderung zu erhalten, muss der Eigenbeitrag in der Regel 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens betragen. Wenn das Pflegegeld das einzige Einkommen ist, müssen Sie nur den Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr zahlen, um die volle Förderung zu erhalten. Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass die Zulagenstelle über das Pflegegeld informiert wird, um mögliche Unklarheiten zu vermeiden.
Ja, Krankengeld zählt zur Berechnung des Eigenbeitrags für die Riester-Förderung. Bei der Ermittlung des Mindestbeitrags von 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens werden auch Lohnersatzleistungen wie Krankengeld einbezogen. Wenn Sie in der Krankenzeit Krankengeld erhalten haben, wird dieses als Bestandteil Ihres Einkommens betrachtet. Es ist daher wichtig, den Eigenbeitrag entsprechend anzupassen, um die volle Förderung zu erhalten.
Riester-Verträge unterliegen dem Versorgungsausgleich im Scheidungsfall. Dies bedeutet, dass sämtliche Rentenansprüche, die während der Ehezeit erworben wurden, hälftig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt werden. Dies gilt auch für Riester-Verträge. Die genaue Aufteilung der Ansprüche richtet sich nach den individuellen Umständen und wird im Rahmen des Versorgungsausgleichs geregelt. Dabei wird der sogenannte Ehezeitanteil ermittelt, der den während der Ehezeit erworbenen Wert des Vertrags repräsentiert. Dieser Anteil wird hälftig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt.
Ja, Sie können das Riester-Guthaben aus einem Sparvertrag verwenden, um den Kauf einer selbst genutzten Immobilie zu finanzieren. Es ist eine der zulässigen Verwendungsmöglichkeiten des Riester-Geldes.

Personen, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten, haben unmittelbar Anspruch auf Riester-Förderung. Dies umfasst Arbeitnehmer, Personen während der Kindererziehungszeiten, Pflegepersonen, Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten arbeiten, geringfügig beschäftigte Versicherte, Empfänger von Arbeitslosen- oder Krankengeld sowie versicherungspflichtige Selbstständige.

Darüber hinaus haben Ehepartner einen abgeleiteten Anspruch auf Förderung, wenn einer der beiden zulagenberechtigt ist oder – im Falle des Ablebens – zulagenberechtigt war. Auch Angestellte im öffentlichen Dienst sowie aktive Beamte können von der Förderung profitieren.

Nicht anspruchsberechtigt sind hingegen freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Es ist wichtig, die individuellen Voraussetzungen zu prüfen, um festzustellen, ob man Anspruch auf die Riester-Förderung hat.

Ja, um im Laufe der Zeit mehr Geld als Rente ausgezahlt zu bekommen, als Sie zuvor eingezahlt haben, müssen Sie tatsächlich alt werden. Das gilt für alle Rentenversicherungen, die eine lebenslange Rente garantieren. Die durchschnittliche Lebenserwartung spielt hierbei eine Rolle.
In Verträgen, die vor Ende 2004 zertifiziert wurden, war zu Rentenbeginn nur eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 20 Prozent vorgesehen. Mit der Gesetzesänderung im Jahr 2005 wurde diese Grenze auf 30 Prozent erhöht. Die konkrete Ausgestaltung hängt jedoch von den Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters ab.
Ungefördertes Kapital wird steuerlich anders behandelt als gefördertes Kapital. Bei der Rente, die aus ungeförderten Beiträgen besteht, müssen Sie nur den kleinen Ertragsanteil versteuern. Dieser richtet sich nach Ihrem Alter. Gefördertes Kapital hingegen unterliegt einer umfassenderen Besteuerung.

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