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Herrenstraße 3
77948 Friesenheim
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Mo. – Fr. : 08:00 – 17:00
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Unsere Schwerpunkte bei der Riester-Rente:
ls Versicherungsmakler legen wir bei der Beratung zur Riester-Rente besonderen Wert auf einige wichtige Aspekte. Diese dienen dazu, unseren Kunden umfassend zu informieren und sicherzustellen, dass sie die bestmögliche Entscheidung treffen können.
Individuelle Bedürfnisse und Ziele: Wir beginnen mit einer gründlichen Analyse der individuellen Bedürfnisse und Ziele des Kunden. Jeder Kunde hat unterschiedliche finanzielle und persönliche Umstände, daher ist es wichtig, eine maßgeschneiderte Lösung zu finden, die zu seinen spezifischen Anforderungen passt.
Förderberechtigung prüfen: Wir überprüfen sorgfältig die Förderberechtigung des Kunden. Die Riester-Rente richtet sich in erster Linie an bestimmte Personengruppen, wie Arbeitnehmer, Beamte und Selbstständige. Wir stellen sicher, dass der Kunde die Voraussetzungen erfüllt, um von den staatlichen Zulagen und Steuervorteilen profitieren zu können.
Auswahl des richtigen Anbieters: Es gibt eine Vielzahl von Anbietern auf dem Markt, die Riester-Rentenverträge anbieten. Wir unterstützen unsere Kunden bei der Auswahl eines renommierten und zuverlässigen Anbieters, der ihre langfristigen Bedürfnisse erfüllt. Dabei berücksichtigen wir Faktoren wie die Qualität der Vertragsbedingungen, Flexibilität, Kostenstrukturen und Kundenservice.
Flexibilität und Anpassungsfähigkeit: Riester-Rentenverträge sollten flexibel sein, um sich den sich ändernden Bedürfnissen des Kunden anzupassen. Wir stellen sicher, dass der Vertrag ausreichende Optionen bietet, wie beispielsweise die Möglichkeit, die Beiträge anzupassen, Sonderzahlungen vorzunehmen oder Rentenbeginn und -höhe individuell festzulegen.
Kostenstruktur: Wir informieren unsere Kunden über die Kostenstruktur des Riester-Vertrags. Dazu gehören beispielsweise Abschlusskosten, Verwaltungsgebühren und eventuelle Provisionen. Wir erläutern transparent, wie sich diese Kosten auf die Rendite auswirken und helfen dem Kunden, die langfristigen Auswirkungen zu verstehen.
Risikoprofil und Anlagestrategie: Wir ermitteln das individuelle Risikoprofil des Kunden und beraten ihn entsprechend bei der Auswahl der Anlagestrategie. Je nach Risikobereitschaft und Zeithorizont können Riester-Verträge verschiedene Anlageoptionen wie klassische Rentenversicherungen, Fondsgebundene Versicherungen oder Banksparpläne bieten.
Regelmäßige Überprüfung und Anpassung: Wir empfehlen unseren Kunden, ihre Riester-Rente regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Lebensumstände ändern sich im Laufe der Zeit, daher ist es wichtig sicherzustellen, dass der Vertrag den aktuellen Bedürfnissen und Zielen des Kunden entspricht.
Je nach Art der Beschwerde oder Fragestellung gibt es unterschiedliche Ansprechpartner:
Bei Beschwerden über die Höhe der Zulage können Sie sich zunächst an den Anbieter Ihres Riester-Vertrags wenden. Dieser leitet die Beschwerde an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen weiter. Gegen den Bescheid der Zulagenstelle können Sie Einspruch einlegen.
Bei Beschwerden über das Verhalten des Anbieters können Sie sich an die Ombudsleute der Versicherungen und Banken wenden. Diese können als neutrale Schlichtungsstellen auftreten und bei Konflikten zwischen Kunden und Anbietern vermitteln.
Bei Verstößen gegen Gesetze und Aufsichtsregeln durch den Anbieter können Sie sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden. Die BaFin ist die Aufsichtsbehörde für Banken und Versicherungen und kann in solchen Fällen einschreiten.
Personen, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten, haben unmittelbar Anspruch auf Riester-Förderung. Dies umfasst Arbeitnehmer, Personen während der Kindererziehungszeiten, Pflegepersonen, Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten arbeiten, geringfügig beschäftigte Versicherte, Empfänger von Arbeitslosen- oder Krankengeld sowie versicherungspflichtige Selbstständige.
Darüber hinaus haben Ehepartner einen abgeleiteten Anspruch auf Förderung, wenn einer der beiden zulagenberechtigt ist oder – im Falle des Ablebens – zulagenberechtigt war. Auch Angestellte im öffentlichen Dienst sowie aktive Beamte können von der Förderung profitieren.
Nicht anspruchsberechtigt sind hingegen freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Es ist wichtig, die individuellen Voraussetzungen zu prüfen, um festzustellen, ob man Anspruch auf die Riester-Förderung hat.
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