Eine Gesundheitsprüfung gibt Aufschluss über individuelle Risiken einer Person. Wenn überdurchschnittliche Risiken festgestellt werden, kann dies zu einem Risikozuschlag bei der Prämie führen, der gemäß den unternehmensinternen Richtlinien festgelegt wird.
Als Alternative zur Prämienerhöhung werden Bestandskunden oft angeboten, Leistungen im Bereich erhöhter Risiken aus dem Leistungskatalog zu streichen.
Folgende Faktoren können zu Risikozuschlägen führen:
– Über- oder Untergewicht
– Kritisches Gesundheitsverhalten (z.B. Konsum von Alkohol, Nikotin oder anderen Drogen)
– Gefährliche Freizeitaktivitäten
– Bestimmte Vorerkrankungen
– Chronische Erkrankungen
– Erbkrankheiten in der Familie
– Besondere Gefahrneigung bei der beruflichen Tätigkeit
– Herz- und Kreislaufprobleme
Selbst Symptome und allgemein als nicht bedrohlich eingeschätzte Beschwerden können zu Risikozuschlägen führen, wie zum Beispiel:
– Sehstörungen
– Krampfadern
– Allergien, einschließlich Heuschnupfen
– Bluthochdruck
– Meniskusbeschwerden
Bestimmte Krankheiten, insbesondere solche mit schleichend destruktivem Verlauf (wie z.B. Multiple Sklerose) und psychische Krankheiten, werden von privaten Krankenversicherern als nicht versicherbar eingestuft.