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Versicherungsmakler für Betriebliche Altersvorsorge in Lahr und Offenburg

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Die Funktionsweise der betrieblichen Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet Ihnen nicht nur eine finanzielle Absicherung für die Zukunft, sondern auch staatliche Unterstützung. Durch betriebliche Vorsorgemaßnahmen wie Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds können Sie von steuerlichen und sozialabgabenrechtlichen Vergünstigungen profitieren. Sind Sie sich unsicher, ob Ihre gesetzliche Rente ausreicht, um Ihren Lebensstandard im Ruhestand zu sichern? Die betriebliche Altersvorsorge ermöglicht Ihnen zusätzliche finanzielle Vorsorge für das Alter. Viele Arbeitgeber bieten mittlerweile freiwillige bAV-Leistungen für ihre Mitarbeiter an. Seit dem 01.01.2019 ist der Arbeitgeber zudem verpflichtet, 15% des Eigenanteils des Arbeitnehmers in den Vertrag zu investieren. Selbst wenn Ihr Arbeitgeber nicht weiter an der Vorsorge beteiligt ist, können Sie dennoch von den Vorteilen der betrieblichen Altersvorsorge profitieren. Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht auf eine bAV durch Entgeltumwandlung, bei der Sie Teile Ihres Gehalts in Beiträge zur bAV umwandeln. Dadurch ergeben sich zahlreiche weitere Vorteile für Sie. In der Regel unterstützt der Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge über den verpflichtenden Anteil von 15% hinaus. Dadurch wird die bAV noch effektiver und lohnenswerter für Sie. Im Rentenalter müssen Sie die Leistungen zwar versteuern, dies geschieht jedoch in der Regel mit einem niedrigeren Steuersatz als während Ihrer aktiven Berufsjahre. Zudem hat das Betriebsrentenstärkungsgesetz weitere Vorteile für Arbeitnehmer eingeführt. Im Rentenalter müssen erst Einkünfte aus der betrieblichen Altersvorsorge ab einem Betrag von 164,50€ (2021) bei der gesetzlichen Krankenversicherung angegeben werden. Einkünfte bis zu dieser Grenze sind von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen befreit.

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Warum eine betriebliche Altersvorsorge sinnvoll ist

Die Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge im Überblick:
  • Lebenslange garantierte Rente: Mit einer bAV stärken Sie Ihre Altersvorsorge und erhalten eine lebenslange garantierte Rente. Bei Bedarf ist auch eine einmalige Kapitalauszahlung möglich.
  • Absicherung der Familie: Sie haben die Möglichkeit, Ihre Familienangehörigen im Todesfall finanziell abzusichern und somit eine zusätzliche finanzielle Unterstützung zu bieten.
  • Steuer- und Sozialabgabenersparnis: Die Beiträge zur bAV sind bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei und bis zu 4 Prozent sozialversicherungsfrei. Dadurch können Sie Steuern und Sozialabgaben einsparen.
  • Steuerzahlung erst bei Rentenzahlung: Die Auszahlungen im Rentenalter werden zwar besteuert, jedoch sind die Steuersätze in der Regel günstiger als während Ihrer Erwerbstätigkeit.
  • Ergänzender Berufsunfähigkeitsschutz: Sie haben die Möglichkeit, Ihre Arbeitskraft mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern und somit finanzielle Unterstützung bei Berufsunfähigkeit zu erhalten.
  • Kontinuität bei Arbeitgeberwechsel: Bei einem Wechsel des Arbeitgebers können Sie den bestehenden Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge mitnehmen oder ihn durch eigene Beiträge weiterführen. Dadurch bleibt Ihre Altersvorsorge ununterbrochen bestehen.
  • Hartz-IV-Sicherheit: Im Falle von Arbeitslosigkeit sind die Versorgungsanwartschaften der betrieblichen Altersvorsorge vor einer Anrechnung im Sinne der Hartz-IV-Gesetze geschützt. Somit bleibt Ihr bis dahin angespartes Kapital erhalten.
Unsere qualifizierten Versicherungsberater stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen weitere Informationen zu den Vorteilen einer betrieblichen Altersvorsorge zu geben und Sie individuell zu beraten.

Häufige Fragen (FAQ)

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein Sammelbegriff für verschiedene finanzielle Leistungen, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zur Altersversorgung anbieten kann, wie z.B. eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds.
Jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer in Deutschland hat Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge, unabhängig von der Art des Arbeitsvertrags oder der Beschäftigungsart.
Die Entgeltumwandlung ermöglicht es Arbeitnehmern, einen Teil ihres Bruttoeinkommens steuer- und sozialabgabenfrei in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln. Das umgewandelte Gehalt wird für die Altersvorsorge verwendet.
Durch die Entgeltumwandlung sparen Arbeitnehmer Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Außerdem kann der Arbeitgeber zusätzlich in den Vertrag einzahlen und die Beiträge sind bei einer Insolvenz des Arbeitgebers geschützt.
Es gibt verschiedene Formen der betrieblichen Altersvorsorge, wie z.B. die Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. Jeder Arbeitgeber entscheidet, welche Form er seinen Mitarbeitern anbietet.
Die betriebliche Altersvorsorge kann sich lohnen, insbesondere wenn der Arbeitgeber Beiträge zur Altersvorsorge leistet. Es ist jedoch wichtig, die Konditionen und Rentenleistungen der verschiedenen Vorsorgeformen zu vergleichen.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz, das Anfang 2019 in Kraft trat, legt fest, dass der Arbeitgeber Beiträge in Höhe von 15 Prozent zu einem betrieblichen Altersvorsorgevertrag leisten muss, der ab 2019 abgeschlossen wurde.
Ja, bei der Entgeltumwandlung sind die umgewandelten Beiträge bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuerfrei. Im Rentenalter werden die ausgezahlten Beträge jedoch steuerpflichtig.
Bei einem Arbeitgeberwechsel können Sie Ihre betriebliche Altersvorsorge in der Regel auf den neuen Arbeitgeber übertragen. Alternativ besteht oft die Möglichkeit, den Vertrag privat weiterzuführen oder ihn ruhen zu lassen, bis Sie eine neue Beschäftigung mit betrieblicher Altersvorsorge finden.
Die Sicherheit der betrieblichen Altersvorsorge hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich sind die Beiträge bei Insolvenz des Arbeitgebers geschützt. Zudem gibt es in Deutschland einen gesetzlichen Sicherungsfonds, der im Fall einer Insolvenz des Pensionsfonds oder der Pensionskasse die Rentenzahlungen absichert. Es ist jedoch ratsam, die finanzielle Situation des Arbeitgebers und die Bedingungen des gewählten Versorgungswegs zu berücksichtigen.

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