Für Beamte, Selbstständige und gut verdienende Angestellte in ihren Dreißigern oder älter stellt sich die Frage nach der optimalen Krankenversicherung. Soll es wie bei etwa 90 Prozent der Menschen in Deutschland die gesetzliche Krankenkasse sein? Dabei handelt es sich um ein System, in dem jeder basierend auf seinem Einkommen Beiträge zahlt und die Leistungen für alle gleich sind.
Oder doch die private Krankenversicherung, die den Kunden eine Vielzahl von Angeboten bietet, bei denen sie sowohl umfangreichere als auch reduzierte Leistungen im Vergleich zur gesetzlichen Versicherung wählen können? Wenn man sich für diesen Schritt entscheidet, übernimmt man die Verantwortung für seinen Versicherungsschutz und die lebenslangen Beitragszahlungen. Unsere Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede zwischen beiden Systemen.
Unser Artikel soll Ihnen bei Ihrer Entscheidung behilflich sein. Wenn Sie bereits sicher sind, welche Versicherungsform Sie bevorzugen, finden Sie hier Vergleiche der jeweiligen Angebote:
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Gesetzliche Krankenversicherung
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Private Krankenversicherung
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Leistungen
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- Die Leistungen sind zu mehr als 90 Prozent gesetzlich vorgeschrieben und daher bei allen Krankenkassen gleich. Der Gesetzgeber hat auch die Befugnis, diese Leistungen zu streichen oder zu ändern.
- Patienten erhalten Behandlungen und Medikamente über ihre Versichertenkarte und zahlen nur die gesetzlichen Zuzahlungen. Die ärztliche Abrechnung erfolgt direkt zwischen Ärzten und Krankenkassen, sodass Patienten keine Rechnungen erhalten.
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- Kunden können die Leistungen vertraglich mit dem Versicherer festlegen, wobei sowohl höhere als auch geringere Leistungen als in der gesetzlichen Versicherung möglich sind. Diese vertraglichen Leistungen sind lebenslang garantiert.
- Patienten übernehmen selbst die Bezahlung von Rechnungen, die sie von Ärzten, Therapeuten oder Apotheken erhalten. Der Versicherer erstattet dann die Kosten gemäß der im Vertrag festgelegten Höchstgrenze.
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Beiträge
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Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Bei geringerem Einkommen sinkt auch der Beitrag. Selbstständige mit niedrigen Einkünften zahlen einen Mindestbeitrag. Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen sind beitragsfrei versichert.
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Der Beitrag kann durch Anhebung des allgemeinen Beitragsatzes oder des Zusatzbeitragssatzes der eigenen Krankenkasse steigen. Gutverdiener können zudem durch die jährliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze höhere Beiträge zahlen.
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Der Beitrag wird anhand des Tarifumfangs, des Eintrittsalters und des Gesundheitszustands bei Vertragsabschluss bestimmt. Eine Reduzierung des Beitrags aufgrund eines geringeren Einkommens erfolgt nicht. Jedes Familienmitglied benötigt einen separaten Vertrag.
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Der Beitrag erhöht sich, wenn die Ausgaben der Versicherer oder die Lebenserwartung der Kunden dauerhaft über den ursprünglichen kalkulierten Werten liegen.
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Wechsel zwischen den Anbietern
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Recht im Streitfall
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Widerspruch gegen Entscheidungen der Krankenkasse ist kostenfrei. Bei einer Klage nach dem Sozialrecht besteht ein geringeres Prozesskostenrisiko, da Gerichtsgebühren und Anwaltshonorare gesetzlich begrenzt sind und nicht vom Streitwert abhängen.
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Verliert der Versicherte vor Gericht, muss er nur seine eigenen Kosten tragen und nicht die Kosten der Krankenkasse.
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Kein gesetzlich geregeltes Widerspruchsrecht. Klage nach Zivilrecht. Höheres Prozesskostenrisiko aufgrund unbeschränkter Gerichtsgebühren und Anwaltshonorare, die sich am Streitwert orientieren.
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Im Falle einer Niederlage vor Gericht muss der Versicherte sowohl seine eigenen Kosten als auch die Kosten der gegnerischen Partei tragen, einschließlich möglicherweise hoher Ausgaben für Gutachten.
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Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung hat in der Regel langfristige Auswirkungen und ist oft eine Wahl für das gesamte Leben. Sobald man die gesetzliche Krankenversicherung verlassen hat, gestaltet sich ein Wiedereintritt in der Regel ab dem 55. Geburtstag, abgesehen von einigen Ausnahmen, als ausgeschlossen.