Personen, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten, haben unmittelbar Anspruch auf Riester-Förderung. Dies umfasst Arbeitnehmer, Personen während der Kindererziehungszeiten, Pflegepersonen, Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten arbeiten, geringfügig beschäftigte Versicherte, Empfänger von Arbeitslosen- oder Krankengeld sowie versicherungspflichtige Selbstständige.
Darüber hinaus haben Ehepartner einen abgeleiteten Anspruch auf Förderung, wenn einer der beiden zulagenberechtigt ist oder – im Falle des Ablebens – zulagenberechtigt war. Auch Angestellte im öffentlichen Dienst sowie aktive Beamte können von der Förderung profitieren.
Nicht anspruchsberechtigt sind hingegen freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Es ist wichtig, die individuellen Voraussetzungen zu prüfen, um festzustellen, ob man Anspruch auf die Riester-Förderung hat.