Ab dem 1. Juli 2023 wird der Beitragssatz der Pflegeversicherung erhöht, um die langfristige finanzielle Stabilität zu gewährleisten und die geplanten Anpassungen der Leistungen umzusetzen. Dieser Schritt wurde vom Bundesrat am 16. Juni 2023 gebilligt.
Der gegenwärtige Pflegebeitrag beläuft sich auf 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens und beträgt für Personen ohne Kinder 3,4 Prozent. Ab dem genannten Datum wird der Beitrag angehoben und gleichzeitig im Zuge einer Anpassung aufgrund eines Bundesverfassungsgerichtsurteils verändert. Dabei wird verstärkt darauf geachtet, ob eine Person Kinder hat oder nicht. Insgesamt wird der Beitrag für kinderlose Versicherte auf 4 Prozent steigen, während Beitragszahler mit einem Kind 3,4 Prozent zahlen werden. Der Anteil, den Arbeitgeber leisten, wird von derzeit 1,525 Prozent auf 1,7 Prozent erhöht.
Pflegeversicherungsbeitrag im Jahr 2023 Spezifisch wird der Pflegebeitrag für größere Familien während der Erziehungsphase bis zum 25. Lebensjahr des jeweiligen Kindes sukzessive gesenkt. Diese Senkung erfolgt staffelweise pro Kind. Bei Vorhandensein von mindestens zwei Kindern wird der Arbeitnehmeranteil, der derzeit bei 1,525 Prozent liegt, niedriger sein als gegenwärtig. Für zwei Kinder wird der Arbeitnehmeranteil zukünftig bei 1,45 Prozent liegen, für drei Kinder bei 1,2 Prozent, für vier Kinder bei 0,95 Prozent und für fünf oder mehr Kinder bei 0,7 Prozent. Wenn ein Kind das 25. Lebensjahr überschreitet, entfällt der entsprechende Abschlag. Sobald alle Kinder das Erziehungsalter erreicht haben, wird dauerhaft der Beitrag für Ein-Kind-Familien angewandt, selbst im Rentenalter.