Im Unterschied zu Versicherungsvertretern sind Versicherungsmakler nicht an ein bestimmtes Versicherungsunternehmen gebunden. Dadurch haben sie die Möglichkeit, aus einer breiteren Palette von Angeboten zu wählen. Manchmal können sie sogar günstigere Tarife oder bessere Leistungspakete aushandeln, als normalerweise verfügbar sind. Außerdem kümmern sich Makler oft um alle bestehenden Verträge eines Kunden und weisen auf erforderliche Vertragsanpassungen hin, wenn Veränderungen auftreten.
Die Bezeichnung „Versicherungsmakler“ hat eine klare rechtliche Bedeutung. Der Bundesgerichtshof betrachtet den Makler als „treuhänderischen Sachwalter des Versicherungsnehmers“. Mit einem Mandat agieren sie in erster Linie im Interesse ihrer Kunden – das gilt sowohl für traditionelle Makler als auch für digitale Makler, die beispielsweise über Apps oder Vergleichsportale agieren.
Kurzüberblick: Versicherungsmakler analysieren und vermitteln Angebote von verschiedenen Versicherungsgesellschaften. Mit einer Vollmacht können sie im Auftrag ihrer Kunden Versicherungsverträge abschließen, ändern oder kündigen. Derzeit gibt es etwa 46.500 registrierte Versicherungsmakler (Stand: Januar 2023).
Vergütung: Versicherungsmakler werden normalerweise durch Provisionen von den Versicherungsgesellschaften für die Vermittlung neuer Policen und die fortlaufende Kundenbetreuung bezahlt, was bereits in den Versicherungsbeiträgen berücksichtigt wird. Ob Makler zusätzlich für bestimmte Dienstleistungen Honorare von Kunden verlangen dürfen, wird diskutiert.
Qualifikationsnachweis: Versicherungsmakler sind verpflichtet, eine Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer abzulegen und sich kontinuierlich weiterzubilden. In größeren Maklerunternehmen reicht es aus, wenn eine ausreichende Anzahl von bevollmächtigten Personen (z. B. Geschäftsführern) den Sachkundenachweis erbringt.
Haftung bei Fehlberatung: Bei Schäden, die durch fehlerhafte Beratung entstanden sind, haften Makler persönlich. Dafür ist eine Berufshaftpflichtversicherung erforderlich.
Vertragsbetreuung: Makler bieten kontinuierliche Unterstützung, z. B. im Schadensfall, ohne dass ihren Kunden zusätzliche Kosten entstehen. Bei Auseinandersetzungen mit der Versicherungsgesellschaft vertreten sie konsequent die Interessen ihrer Mandanten.
Betreuung aller Kundenverträge: In der Regel sind Versicherungsmakler mit einer umfassenden Vollmacht ausgestattet, die es ihnen ermöglicht, alle Versicherungsverträge eines Kunden zu verwalten und diese im Namen des Kunden zu ändern, neu abzuschließen oder zu beenden.